Fr Druckgefe mssen die allgemeinen Verpackungsvorschriften von 4.1.6.1 eingehalten werden. Zustzlich mssen fr Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) die Anforderungen von 4.2.4 eingehalten werden.

Flaschen, Groflaschen, Druckfsser und Flaschenbndel, die gem den Spezifikationen des Kapitels 6.2 gebaut werden, und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC), die gem den Spezifikationen von 6.7.5 gebaut werden, sind fr die Befrderung eines in den folgenden Tabellen genau bezeichneten Stoffes unter den dort genannten Bedingungen zugelassen. Fr einige Stoffe kann in den Sondervorschriften fr die Verpackung eine bestimmte Art von Flaschen, Groflaschen, Druckfsser und Flaschenbndel verboten sein.

(1) Druckgefe, die giftige Stoffe mit einem LC50-Wert von hchstens 200 ml/m (ppm) gem Tabelle enthalten, drfen mit keiner Druckentlastungseinrichtung ausgerstet sein. Druckentlastungseinrichtungen mssen auf Druckgefen angebracht sein, die fr die Befrderung von UN 1013 Kohlendioxid und von UN 1070 Distickstoffmonoxid verwendet werden. Andere Druckgefe mssen dann mit einer Druckentlastungseinrichtung ausgerstet sein, wenn dies von der zustndigen Behrde des Verwendungslandes festgelegt wurde. Die Art der Druckentlastungseinrichtung und, wenn erforderlich, der Ansprechdruck und die Abblaseleistung der Druckentlastungseinrichtungen muss von der zustndigen Behrde des Verwendungslandes festgelegt werden.

(2) Die folgenden drei Tabellen umfassen verdichtete Gase (Tabelle 1), verflssigte und gelste Gase (Tabelle 2) und Stoffe, die nicht unter die Klasse 2 fallen (Tabelle 3). Sie enthalten Angaben ber:

a) die UN-Nummer, den richtigen technischen Namen sowie die Klassifizierung des Stoffes;

b) den LC50-Wert fr giftige Stoffe;

c) die durch den Buchstaben "X" bezeichneten Arten von Druckgefen, die fr den Stoff zugelassen sind;

d) die hchstzulssige Prffrist fr die wiederkehrende Prfung der Druckgefe;
Bemerkung: Bei Druckgefen, fr die Verbundwerkstoffe verwendet wurden, betrgt die hchstzulssige Prffrist 5 Jahre. Die Prffrist darf auf die in den Tabellen 1 und 2 festgelegte Prffrist (d. h. auf bis zu 10 Jahre) ausgedehnt werden, wenn dies von der zustndigen Behrde des Verwendungslandes zugelassen ist.

e) den Mindestprfdruck der Druckgefe;

f) den hchstzulssigen Betriebsdruck (wo kein Wert angegeben ist, darf der Betriebsdruck zwei Drittel des Prfdrucks nicht berschreiten) der Druckgefe fr verdichtete Gase oder den (die) hchstzulssigen Fllungsgrad(e) in Abhngigkeit vom Prfdruck fr verflssigte und gelste Gase;

g) die Sondervorschriften fr die Verpackung, die fr den Stoff gelten.

(3) Druckgefe drfen in keinem Fall ber den in den nachfolgenden Vorschriften zugelassenen Grenzwert befllt werden:

a) Fr verdichtete Gase darf der Betriebsdruck nicht grer sein als zwei Drittel des Prfdrucks der Druckgefe. Die Sondervorschrift fr die Verpackung "o" in (5) legt Einschrnkungen bezglich dieser Obergrenze des Betriebsdrucks fest. Der Innendruck bei 65 C darf in keinem Fall den Prfdruck berschreiten.

b) Fr unter hohem Druck verflssigte Gase ist der Fllungsgrad so zu whlen, dass der bei 65 C entwickelte Druck den Prfdruck der Druckgefe nicht berschreitet. 
Mit Ausnahme der Flle, in denen die Sondervorschrift fr die Verpackung "o" in (5) gilt, ist die Verwendung anderer als der in der Tabelle angegebenen Prfdrcke und Fllungsgrade zugelassen, vorausgesetzt,
(i) das Kriterium der Sondervorschrift fr die Verpackung "r" in (5) ist, sofern anwendbar, erfllt oder
(ii) das oben genannte Kriterium ist in allen anderen Fllen erfllt. 
Fr unter hohem Druck verflssigte Gase oder Gasgemische, fr die entsprechende Daten nicht verfgbar sind, ist der hchstzulssige Fllungsgrad (FR) wie folgt zu bestimmen:

	FR = 8,5 x 0,0001 x dg x Ph

wobei 
FR = hchstzulssiger Fllungsgrad
dg = Gasdichte (bei 15 C, 1 bar) (in g/l)
Ph = Mindestprfdruck (in bar)
Ist die Dichte des Gases nicht bekannt, ist der hchstzulssige Fllungsgrad wie folgt zu bestimmen:

	FR = Ph x MM x 0,001 / (R x 338)

wobei
FR = hchstzulssiger Fllungsgrad
Ph = Mindestprfdruck (in bar)
MM = Molekularmasse (in g/Mol)
R = 8,31451 x 0,01 bar x l / (Mol x K) (Gaskonstante).

Fr Gasgemische ist die durchschnittliche Molekularmasse unter Bercksichtigung der Volumenkonzentrationen der einzelnen Komponenten zu verwenden.

c) Fr unter niedrigem Druck verflssigte Gase ist die hchstzulssige Masse der Fllung je Liter Fassungsraum gleich der 0,95-fachen Dichte der flssigen Phase bei 50 C; auerdem darf die flssige Phase bei Temperaturen bis zu 60 C das Druckgef nicht ausfllen. Der Prfdruck des Druckgefes muss mindestens gleich dem Dampfdruck (absolut) des flssigen Stoffes bei 65 C minus 100 kPa (1 bar) sein.
Fr unter niedrigem Druck verflssigte Gase oder Gasgemische, fr die entsprechende Daten nicht verfgbar sind, ist der hchstzulssige Fllungsgrad wie folgt zu bestimmen:

	FR = (0,0032 x BP - 0,24) x d1

wobei
FR = hchstzulssiger Fllungsgrad
BP = Siedepunkt (in Kelvin)
d1 = Dichte des flssigen Stoffes beim Siedepunkt (in kg/l)

d) Fr UN 1001 Acetylen, gelst und UN 3374 Acetylen, lsungsmittelfrei siehe (5), Sondervorschrift fr die Verpackung "p".

e) Bei verflssigten Gasen, die mit verdichteten Gasen berlagert sind, mssen bei der Berechnung des Innendrucks des Druckgefes beide Bestandteile - das verflssigte Gas und das verdichtete Gas - bercksichtigt werden.

Die hchstzulssige Masse des Inhalts je Liter Fassungsraum darf nicht grer als die 0,95-fache Dichte der flssigen Phase bei 50 C sein; auerdem darf die flssige Phase bei Temperaturen bis zu 60 C das Druckgef nicht vollstndig ausfllen.

Im gefllten Zustand darf der Innendruck bei 65 C den Prfdruck des Druckgefes nicht berschreiten. Es mssen die Dampfdrcke und die volumetrischen Ausdehnungen aller Stoffe im Druckgef bercksichtigt werden. Wenn keine Versuchsdaten verfgbar sind, mssen folgende Schritte durchgefhrt werden:

(i) Berechnung des Dampfdrucks des verflssigten Gases und des partiellen Drucks des verdichteten Gases bei 15 C (Flltemperatur);

(ii) Berechnung der volumetrischen Ausdehnung der flssigen Phase, die aus einer Erwrmung von 15 C auf 65 C resultiert, und Berechnung des fr die gasfrmige Phase verbleibenden Volumens;

(iii) Berechnung des partiellen Drucks des verdichteten Gases bei 65 C unter Bercksichtigung der volumetrischen Ausdehnung der flssigen Phase.
Bemerkung: Der Kompressibilittsfaktor des verdichteten Gases bei 15 C und 65 C muss bercksichtigt werden.

(iv) Berechnung des Dampfdrucks des verflssigten Gases bei 65 C;

(v) der Gesamtdruck ist die Summe aus Dampfdruck des verflssigten Gases und partiellem Druck des verdichteten Gases bei 65 C;

(vi) Bercksichtigung der Lslichkeit des verdichteten Gases bei 65 C in der flssigen Phase.

Der Prfdruck des Druckgefes darf nicht kleiner sein als der berechnete Gesamtdruck minus 100 kPa (1 bar).

Wenn fr die Berechnung die Lslichkeit des verdichteten Gases in der flssigen Phase nicht bekannt ist, darf der Prfdruck ohne Bercksichtigung der Gaslslichkeit (Unterabsatz (vi)) berechnet werden.

(4) Das Befllen der Druckgefe muss durch qualifiziertes Personal mit geeigneter Ausrstung und geeigneten Verfahren vorgenommen werden.

Die Verfahren mssen folgende Kontrollen beinhalten:
a) bereinstimmung der Gefe und der Zubehrteile mit den Bestimmungen dieses Codes;
b) Vertrglichkeit der Gefe und der Zubehrteile mit dem zu befrdernden Produkt;
c) Nichtvorhandensein von Schden, welche die Sicherheit beeintrchtigen knnen;
d) Einhaltung des Fllungsgrades oder des Flldrucks, abhngig davon, welcher von beiden anwendbar ist;
e) Kennzeichen und Erkennungszeichen.

Die Bestimmungen gelten bei Anwendung nachstehender Normen als erfllt:

ISO 10691:2004  | Gasflaschen - Wiederbefllbare geschweite Flaschen aus 
                | Stahl fr Flssiggas (LPG) - Verfahren fr das Prfen vor,
                | whrend und nach dem Fllen
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ISO 11372:2011  | Gasflaschen - Acetylenflaschen - Fllbedingungen und 
                | Inspektion beim Fllen
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ISO 11755:2005  | Gasflaschen - Flaschenbndel fr verdichtete und 
                | verflssigte Gase (ausgenommen Acetylen) - Prfung zum
                | Zeitpunkt des Fllens
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ISO 13088:2011 +| Gasflaschen - Acetylenflaschenbndel - Fllbedingungen 
Amd 1:2020      | und Inspektion beim Fllen
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ISO 24431:2016  | Gasflaschen - Nahtlose, geschweite und Composite-Flaschen
                | fr verdichtete und verflssigte Gase (ausgenommen
                | Acetylen) - Inspektion zum Zeitpunkt des Fllens

(5) Sondervorschriften fr die Verpackung:
Werkstoffvertrglichkeit
siehe Auflistung auf der Registerkarte "Verpackungsanweisung P200".